Wer als österreichischer Unternehmer Software-Abos, Cloud-Dienste oder KI-APIs von Anbietern außerhalb der EU nutzt, kommt an einem Thema nicht vorbei: Reverse Charge. Die gute Nachricht zuerst — richtig gemeldet, kostet Reverse Charge keinen einzigen Euro. Die schlechte Nachricht: Falsch oder gar nicht gemeldet, droht eine Nachforderung samt Zuschlägen. Dieser Guide erklärt, welche Kennzahlen in der USt-Voranmeldung (U30) wirklich wichtig sind und wie Sie die Meldung in FinanzOnline Schritt für Schritt erledigen.

Was ist Reverse Charge nach § 19 UStG?

Normalerweise stellt der Leistende die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie ans Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren (Übergang der Steuerschuld, § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG) kehrt sich das um: Sie als Leistungsempfänger schulden die Umsatzsteuer.

Das passiert typischerweise bei sonstigen Leistungen von Unternehmern aus dem Ausland — also genau den Diensten, die fast jeder IT-Selbstständige nutzt:

Erkennbar sind diese Rechnungen daran, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist und oft ein Hinweis wie „Reverse Charge“ oder „VAT to be accounted for by the recipient“ auf der Rechnung steht.

KZ 057 und KZ 066 — das Nullsummenspiel

In der USt-Voranmeldung tauchen Reverse-Charge-Beträge an zwei Stellen auf:

KennzahlBedeutungWas eintragen?
KZ 057Steuerschuld nach § 19 Abs. 1 zweiter SatzDie fiktive USt auf Ihre Auslands-Bezüge (Netto × 20 %)
KZ 066Vorsteuer aus § 19Exakt derselbe Betrag — als abziehbare Vorsteuer

Sie melden die fiktive Steuer also in KZ 057 als Schuld und ziehen denselben Betrag in KZ 066 sofort wieder als Vorsteuer ab. Das Ergebnis ist ein Nullsummenspiel: Ihre Zahllast ändert sich nicht. Trotzdem ist die Meldung Pflicht — das Finanzamt will die Bezüge sehen, auch wenn am Ende null Euro dabei herauskommen.

Wichtig: Das Nullsummenspiel gilt nur, wenn Sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wer steuerfreie Umsätze (z. B. bestimmte Vermietungen) hat, sollte den Einzelfall mit dem Steuerberater klären.

KZ 022 vs. KZ 057 — was gehört wohin?

Der häufigste Fehler: Reverse-Charge-USt landet in der falschen Kennzahl. Die Regel ist einfach:

Genau dasselbe gilt auf der Vorsteuer-Seite: KZ 060 enthält nur die echte Vorsteuer aus inländischen Eingangsrechnungen, KZ 066 nur die fiktive Vorsteuer aus Reverse Charge. Wer beides vermischt, bekommt am Ende zwar möglicherweise dieselbe Zahllast — aber die Werte lassen sich nicht mehr sauber in das U30-Formular übertragen, und bei einer Prüfung wird es unübersichtlich.

Fiktive USt berechnen: Netto mal 20 %

Die Berechnung ist denkbar simpel: Nettobetrag × 20 %.

Beispiel: Ihre Anthropic-Rechnung lautet auf 120,00 USD. Zum EZB-Kurs am Rechnungsdatum ergibt das 110,00 EUR netto. Die fiktive USt beträgt 110,00 × 0,20 = 22,00 EUR. Diese 22,00 EUR kommen in KZ 057 und identisch in KZ 066. Fertig.

Bei Fremdwährungen ist der EZB-Referenzkurs am Rechnungsdatum maßgeblich. An Feiertagen und Wochenenden gibt es keinen aktuellen Kurs — dann gilt der zuletzt verfügbare Kurs davor. EA-Rechnung löst das automatisch mit einem Drei-Stufen-Fallback: exaktes Datum, dann Zeitreihe der letzten 30 Tage, dann aktuellster Kurs.

Schritt für Schritt in FinanzOnline

  1. Belege sammeln: Alle Reverse-Charge-Rechnungen des Zeitraums (Monat oder Quartal) zusammentragen.
  2. Summen bilden: Netto-Beträge aller RC-Bezüge addieren, fiktive USt berechnen (Netto × 20 %). In EA-Rechnung übernimmt das die USt-Voranmeldungs-Ansicht automatisch — inklusive Währungsumrechnung.
  3. FinanzOnline öffnen: Unter „Erklärungen“ → „Umsatzsteuer“ → „USt-Voranmeldung (U30)“ den richtigen Zeitraum wählen.
  4. KZ 000: Gesamte steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Ihrer eigenen Umsätze eintragen.
  5. KZ 022: Nur die echte USt aus eigenen Rechnungen (20 %-Satzes).
  6. KZ 057: Fiktive USt aus allen Reverse-Charge-Bezügen.
  7. KZ 060: Echte Vorsteuer aus inländischen Eingangsrechnungen.
  8. KZ 066: Derselbe Betrag wie KZ 057 (fiktive Vorsteuer).
  9. Prüfen & absenden: Die errechnete Zahllast kontrollieren — sie sollte sich durch Reverse Charge nicht verändert haben.

Fristen nicht verpassen

Die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig (bei Dauerfristverlängerung später). Die Quartals-UVA für Q2 ist also bis 15. August einzureichen. Wer die Meldung versäumt, riskiert Verspätungszuschläge — auch wenn keine Steuer zu zahlen wäre.

Mit EA-Rechnung: Die App erkennt Reverse-Charge-Belege beim KI-Import automatisch (Anbieter ohne UID, Hinweistext auf der Rechnung), rechnet Fremdwährungen zum EZB-Kurs um und stellt KZ 057 und KZ 066 getrennt von KZ 022 und KZ 060 dar — die Werte lassen sich eins zu eins in FinanzOnline übertragen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

Reverse Charge ohne Kopfzerbrechen

EA-Rechnung berechnet KZ 057/066 automatisch und exportiert die USt-Voranmeldung als PDF.

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